Informationsschreiben der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz zu Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
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Sehr geehrte Damen und Herren, werte Schulleiter und Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Wir Alle bekommen mit, dass sich derzeit in Lübbenau sehr viel bewegt. Jeden Tag kann man aufgrund der massiven Baumaßnahmen eine Änderung bzw. einen Fortschritt entdecken. Nun können Tunnel und Brücken sowie Straßenanbindungen verständlicherweise nicht ohne jegliche Einschränkung des Verkehrs auf der Straße stattfinden. Aus diesem Grund muss leider in der Zeit von Montag, 24.08.2026, bis einschließlich Freitag, 11.09.2026, die L49 zwischen Boblitz und Lübbenau zur Anbindung des neuen Hochkreisels an die L49 voll gesperrt werden! Ja – Sie haben richtig gelesen und ja – es beginnt am ersten Schultag… Bitte glauben Sie, dass wirklich alle Beteiligten lange nach einer – insbesondere für den ÖPNV – besseren Lösung gesucht haben. Dies war in diesem Fall leider nicht möglich. In Konsequenz bedeutet es, dass alle Linienbusse (und auch der aktuelle SEV), die zwischen Lübbenau und Boblitz und weiterführend Calau / Vetschau verkehren, zwischen den Anschlussstellen Boblitz und Kittlitz die Autobahn nutzen müssen.
Teilweise müssen dabei je Fahrt ca. 12 umleitungsbedingte Mehrkilometer erbracht werden. Da ist es verständlich, dass eine pünktliche Fahrplaneinhaltung natürlich nicht mehr gegeben sein kann.
Der ÖPNV wird wie folgt verkehren:
Alle betroffenen Linien ab Boblitz über A15 / A13 bis Kittlitz nach Lübbenau bzw. umgekehrt.
Bei allen Fahrten in Ri. Lübbenau entfällt Hst. „Boblitz Str. n. Lübbenau“, als Ersatz wird „Boblitz Str. n. Calau“ bedient.
Bei allen Fahrten der Linie 604 und 607, Fahrten 1, 5, 13, 17, 2, 8, 20 und 22 entfallen die Hst. „Lübbenau Bahnhof“, „R.-Koch“ und „R.-Koch /Med. Zentrum“ ersatzlos.
Bei allen Fahrten der 604 Ri. Calau entfällt die Hst. „Boblitz Str. n. Calau“ ersatzlos.
Im Rahmen des Machbaren werden wir auf die Einhaltung der Anschlüsse achten.
Oben nicht benannte Fahrten der betroffenen Linien 606 und 607, bei denen die Haltestellen „Lübbenau Poststraße“ bzw. „Lübbenau Bahnhof“ im Fahrtverlauf vorgesehen sind, werden diese Haltestellen auch bedienen. Auch an dieser Stelle nochmals der Hinweis: Es wird zu nicht vermeidbaren massiven Verspätungen kommen!
Nun ein Hinweis in eigener Sache: Sie wissen, dass wir insbesondere auf der Relation zwischen Calau und Lübbenau bzw. zurück zu Spitzenzeiten auch die für den Bus zugelassenen Stehplätze nutzen müssen. An dieser Stelle möchten wir Sie beruhigen. Es ist rechtlich zulässig, dass Linienbusse, in denen Stehplätze in Anspruch genommen werden müssen, über die Autobahn fahren können. Sie dürfen in diesem Fall aber eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Die 60 km/h auf einer unbeschränkten Autobahn sind zulässig für Busse, die ansonsten für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen sind.
Es besteht auf Autobahnen im Linienverkehr auch keine Anschnallpflicht.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL )





